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   OVG Niedersachsen, 21.03.1997 - 11 L 1272/96   

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OVG Niedersachsen, 21.03.1997 - 11 L 1272/96 (https://dejure.org/1997,10662)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.03.1997 - 11 L 1272/96 (https://dejure.org/1997,10662)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. März 1997 - 11 L 1272/96 (https://dejure.org/1997,10662)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Lüneburg - 5 A 91/93
  • OVG Niedersachsen, 21.03.1997 - 11 L 1272/96
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.09.1989 - II R 233/85

    Ob Zweifel am Zugang eines Steuerbescheids innerhalb der Frist von drei Tagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.1997 - 11 L 1272/96
    Es entspricht einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, daß im Zweifel die Behörde den Zeitpunkt des Zugangs eines schriftlichen Verwaltungsaktes nachzuweisen hat, wobei allerdings an das Vorliegen eines Zweifelsfalles strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BFH, Urt. v. 6.9.1989, NVwZ 1990, 704; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.4.1991, NVwZ-RR 1992, 339; OVG NW, NJW 1981, 1056; Kopp, VwVfG, 6. Aufl., § 41 Rd.Nr. 41 und 65 f.; Stelkens/Bonk/ Sachs, VwVfG, 4. Aufl. § 41 Rdnr. 39; Hennecke, in: Knack, VwVfG, 5. Aufl., § 41 Rd.Nr. 5.2.1; Klemm, NVwZ 1989, 102; Drescher, NVwZ 1987, 771).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1991 - 4 S 1601/89

    Beweislast für Bekanntgabe eines Verwaltungsakts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.1997 - 11 L 1272/96
    Es entspricht einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, daß im Zweifel die Behörde den Zeitpunkt des Zugangs eines schriftlichen Verwaltungsaktes nachzuweisen hat, wobei allerdings an das Vorliegen eines Zweifelsfalles strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BFH, Urt. v. 6.9.1989, NVwZ 1990, 704; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.4.1991, NVwZ-RR 1992, 339; OVG NW, NJW 1981, 1056; Kopp, VwVfG, 6. Aufl., § 41 Rd.Nr. 41 und 65 f.; Stelkens/Bonk/ Sachs, VwVfG, 4. Aufl. § 41 Rdnr. 39; Hennecke, in: Knack, VwVfG, 5. Aufl., § 41 Rd.Nr. 5.2.1; Klemm, NVwZ 1989, 102; Drescher, NVwZ 1987, 771).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.1980 - 13 B 579/80
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.1997 - 11 L 1272/96
    Es entspricht einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, daß im Zweifel die Behörde den Zeitpunkt des Zugangs eines schriftlichen Verwaltungsaktes nachzuweisen hat, wobei allerdings an das Vorliegen eines Zweifelsfalles strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BFH, Urt. v. 6.9.1989, NVwZ 1990, 704; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.4.1991, NVwZ-RR 1992, 339; OVG NW, NJW 1981, 1056; Kopp, VwVfG, 6. Aufl., § 41 Rd.Nr. 41 und 65 f.; Stelkens/Bonk/ Sachs, VwVfG, 4. Aufl. § 41 Rdnr. 39; Hennecke, in: Knack, VwVfG, 5. Aufl., § 41 Rd.Nr. 5.2.1; Klemm, NVwZ 1989, 102; Drescher, NVwZ 1987, 771).
  • OVG Niedersachsen, 03.08.2012 - 12 LA 180/11

    Notwendigkeit der Begründung ernsthafter Zweifel am Zugang eines Verwaltungsaktes

    Eine erhebliche Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist auch nicht im Hinblick auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. März 1997 - 11 L 1272/96 - dargetan.
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 5 LA 136/06

    Zugang eines per einfachem Brief übersandten Bescheides; Vorliegen eines

    Anders als bei der Behauptung eines späteren Zugangszeitpunktes, wo der Betroffene seine Behauptung etwa durch Vorlegen eines Briefumschlags mit dem Poststempel glaubhaft machen kann, bleibt ihm, wenn der in Frage stehende Brief überhaupt nicht zugegangen ist, nichts anderes übrig, als den Zugang zu bestreiten (Drescher, NVwZ 1987, 771, 773; vgl. auch: Nds.OVG, Urt. v. 21.3.1997 - 11 L 1272/96 - zum qualifizierten Bestreiten des rechtzeitigen Zuganges eines Verwaltungsaktes).
  • VGH Bayern, 06.07.2007 - 7 CE 07.1151

    Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren; Zulässigkeit einer formlosen

    Die Behörde kann aber ihrer Beweispflicht im Streitfall auch nach den Grundsätzen über den Beweis des ersten Anscheins genügen, wenn sie Tatsachen vorträgt, aus denen nach allgemeiner Lebenserfahrung geschlossen werden kann, dass der Empfänger das Schreiben tatsächlich erhalten haben muss (vgl. VGH BW vom 29.4.1991 NVwZ-RR 1992, 339/340; NdsOVG vom 21.3.1997 Az. 11 L 1272/96; Kopp/Ramsauer, VwVfG, RdNr. 52 zu § 24).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2010 - 10 LB 219/07

    Anscheinsbeweis bzgl. des verspäteten Absendens einer Meldekarte mehr als zwei

    Denn hier liegt der Zugang des Schriftstückes beim Empfänger vor, so dass damit ohne Weiteres auf die Aufgabe des Briefes in der Vergangenheit und einen typischen Geschehensablauf hinsichtlich des automatisch gestalteten Postlaufs geschlossen werden kann (vgl. zum Zeitpunkt des Zugangs eines Bescheides Urteil des 11. Senat des erkennenden Gerichts, Urteil vom 21. März 1997 - 11 L 1272/96 -, juris).
  • VGH Hessen, 04.05.2021 - 10 B 2745/20
    In einem solchen Fall muss die Möglichkeit eines atypischen Geschehensverlaufs durch den Adressaten ernstlich dargetan werden, d. h. es müssen substantiiert Umstände dargelegt werden, die nachvollziehbar gegen einen Zugang bzw. einen rechtzeitigen Zugang des Bescheids sprechen (u. a. Nieders. OVG, Urteil vom 21. März 1997 - 11 L 1272/96 - und Beschlüsse vom 15. März 2007 - 5 LA 136/06 - und vom 3. August 2012 - 12 LA 180/11 - jew. juris; jew. m. w. N.).
  • VG Gelsenkirchen, 21.11.2008 - 1 K 1945/08

    Familienzuschlag, Kind, Zugang, Beweis, Nachweis, zeitnahe Geltendmachung,

    vgl. NdsOVG, Urteil vom 21. März 1997 - 11 L 1272/96 -, juris; Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), Kommentar, § 41 Rdnr. 45 mit weiteren zahlreichen Nachweisen.
  • VG München, 02.03.2011 - M 6a K 10.4429

    Rundfunkgebühren; Anmeldung durch Familienangehörigen; Beweislast; Gegenbeweis;

    Nach den Grundsätzen über den Beweis des ersten Anscheins ist aber im vorliegenden Fall gem. Art. 41 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG von einer wirksamen Bekanntgabe der o.g. Bescheide auszugehen (vgl. VGH BW vom 29.4.1991 NVwZ-RR 1992, 339/340; NdsOVG vom 21.3.1997 Az. 11 L 1272/96; Kopp/Ramsauer, VwVfG, RdNr. 52 zu § 24).
  • VG Göttingen, 22.09.2009 - 2 A 261/07

    Rückforderung zuviel gewährter Ausbildungsförderung

    Lassen sich also Tatsachen erkennen, aus denen nach allgemeiner Lebenserfahrung geschlossen werden kann, dass der Empfänger eines Verwaltungsaktes diesen tatsächlich erhalten hat, reicht schlichtes Bestreiten des Nichtzugangs nicht aus (OVG Lüneburg, Urteil vom 31.03.1997 - 11 L 1272/96 - VGH München, Beschluss vom 06.07.2007 - 7 CE 07.1151 -).
  • VG München, 24.04.2009 - M 6a K 08.2423

    Gebührenbescheide bestandskräftig; Beweis des ersten Anscheins; kein

    Nach den Grundsätzen über den Beweis des ersten Anscheins ist aber im vorliegenden Fall gem. Art. 41 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG von einer wirksamen Bekanntgabe des Bescheids auszugehen (vgl. BayVGH vom 6. Juli 2007 7 CE 07.1151; s.a. VGH BW vom 29.4.1991 NVwZ-RR 1992, 339/340; NdsOVG vom 21.3.1997 Az. 11 L 1272/96; Kopp/Ramsauer, VwVfG, RdNr. 52 zu § 24).
  • VG München, 10.10.2008 - M 6a K 07.4496

    Kein ordnungsgemäßes Vorverfahren; Klage unzulässig

    Nach den Grundsätzen über den Beweis des ersten Anscheins ist aber im vorliegenden Fall gem. Art. 41 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG von einer wirksamen Bekanntgabe des Bescheids auszugehen (vgl. VGH BW vom 29.4.1991 NVwZ-RR 1992, 339/340; NdsOVG vom 21.3.1997 Az. 11 L 1272/96; Kopp/Ramsauer, VwVfG, RdNr. 52 zu § 24).
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